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Das Haupttätigkeitsgebiet der Kanzlei ist das griechische Wirtschaftsrecht und die Prozessvertretung in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten in Griechenland.
Hierbei werden insbesondere mittelständische Unternehmen und Freiberufler in ihren Geschäftsbeziehungen mit Griechenland beraten. Dazu gehören das griechische Gesellschaftsrecht -von der Gesellschaftsgründung bis hin zur erbrechtlichen Nachfolgeregelung - sowie das Vertragsrecht.
Alle damit zusammenhängenden Belange wie Handels- und Vertriebsrecht, EDV-Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Grundstücksrecht werden gemeinsam mit den dortigen Ansprechpartnern betreut.
Deutsche Mandanten werden bei Immobilien- oder Grundstückkauf in Griechenland von den Vertragsverhandlungen bis hin zur Grundbucheintragung begleitet.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist die Erstellung von Rechtsgutachten über das griechische bzw. deutsche Recht. Die Kanzlei bietet wichtige Nebendienstleistungen wie etwa die Beschaffung von Register- und Wirtschaftsauskünfte in Deutschland und in Griechenland.
Das Dienstleistungsvermögen der Kanzlei umfasst für die Privatkunden, sowohl im griechischen als auch im deutschen Recht:
- Erbrecht und Gestaltung letztwilliger Verfügungen, einschließlich des steuerlichen Bereiches
- Scheidungsverfahren und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten des Unterhaltsrechts, Güterrechts und der Vermögensauseinandersetzung, Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten.
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